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Kinder- und Familien-Selbsthilfe
Arbeitsgemeinschaft Allergiekrankes Kind
Hilfen für Kinder mit Asthma, Ekzem oder Heuschnupfen (AAK) e.V.
Augustastraße 20
35745 Herborn
Tel.: 02772 9287-0
Fax: 02772 9287-9
E-Mail: kinder-aak@aak.de
Facebook: https://www.facebook.com/AAKHerborn/
Bundesvorstand
- Marianne Stock, Bundesvorsitzende
- Ralf G. Hofmann, stellvertretender Bundesvorsitzender
- Prof. Dr. med. Hans Schweisfurth, Ehrenvorsitzender
- –, Kassierer*in
- Hildegunde Schweisfurth, Bundesschriftführerin
- Dipl.-Psych. Oliver Gießler-Fichtner, Bundesbeisitzer
Die AAK ist Mitglied bei:
- Landesarbeitsgemeinschaft Hessen Selbsthilfe behinderter und chronisch kranker Menschen e.V. (LAGH), Marburg,
- National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland (NC), Berlin,
- Charta für Toleranz und Demokratie – Wetzlar erinnert e.V.., Wetzlar,
- Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG), Gießen,
- Kindernetzwerk e.V., Aschaffenburg
Wer kann AAK-Mitglied werden?
Mitglied kann jeder werden, der die Ziele und den Zweck der Arbeitsgemeinschaft Allergiekrankes Kind e.V. unterstützt.
Ordentliche Mitglieder
Betroffene Eltern können als ordentliche Mitglieder mit Stimmrecht aufgenommen werden.
Der Jahresmindestmitgliedsbeitrag beträgt EUR 25,–.
Eltern, die eine Mitgliedschaft auch dann, wenn ihre Kindern die Erkrankung im Griff haben oder erwachsen sind, fortsetzen möchten, können dies auch zu einem günstigeren Jahresmindestmitgliedsbeitrag.
Fördermitglieder
Unterstützt wird die AAK in ihrer gemeinnützigen und mildtätigen Arbeit auch von Fördermitgliedern.
Einzelpersonen oder Firmen gehen eine Fördermitgliedschaft ein, um die Ziele der AAK zu fördern und zu unterstützen, ohne aktives Stimmrecht zu haben.
Sie möchten AAK-Mitglied werden? Hier geht’s lang …
Mitgliedsbeiträge und Spenden sind bei der Steuererklärung abzugsfähig.
Spendenkonto
VR Bank Lahn-Dill eG, IBAN: DE81 5176 2434 0061 8565 10; BIC: GENODE51BIK
Freistellungsbescheid vom 10.11.2021, gültig bis 31.12.2024 (Veranlagungszeitraum 2017–2019) zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer für Steuernummer 09 250 57341: Download PDF
… „Die Körperschaft ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte gemeinnützige Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.
Die Körperschaft fördert folgende gemeinnützige Zwecke:
Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege.
Die Satzungszwecke entsprechen § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AO.“
Behandlung der Spenden
Die Körperschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck … auszustellen.
Behandlung der Mitgliedsbeiträge
Die Körperschaft ist berechtigt, für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen … auszustellen.
Die AAK-Kinderhomepage wurde gestaltet unter Mitwirkung folgender Mitglieder des wissenschaftlichen AAK-Beirats:
Dipl.-Psych. Oliver-Arnold Gießler-Fichtner
Leitender Diplom-Psychologe
Klinischer Psychologe im Psychologischen Dienst
Stv. Qualitätsmanagementbeauftragter, Fortbildungsbeauftragter
Fachklinik Gaißach der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd
Zentrum für chronische Erkrankungen
Kinder – Jugendliche – Eltern
83674 Gaißach
E-Mail: kinder-aak@aak.de
Prof. Dr. med. Hans Schweisfurth
Facharzt für Innere Medizin, Pneumologie, Allergologie, Schlafmedizin, Medikamentöse Tumortherapie, Umweltmedizin und Rehabilitationswesen
Pulmologisches Forschungsinstitut
– Institute for Pulmonary Research (IPR) –
Walther-Rathenau-Straße 11
03044 Cottbus
E-Mail: kinder-aak@aak.de
Die Texte wurden von Frau Dr. med. vet. Heidi Bernauer-Münz, 35578 Wetzlar, in kindgerechte Sprache übersetzt.
Allen Beteiligten sei hiermit ein herzliches Dankeschön ausgesprochen.
Ein Kinderbeirat (siehe AAK-Satzung) kann sich mit Entstehung und Weiterentwicklung der Homepage entwickeln.